Was gibt’s Neues?

Erweiterte Standards für Restlösungsmittel

Für die Prüfung gemäß USP und ICH Q3C mittels GC und GC-MS sind nun Einzelstandards und maßgeschneiderte Mischungen erhältlich, die Methanol, Ethanol, Aceton, Acetonitril, Toluol und andere häufig überwachte Lösungsmittel enthalten.

Fakt aus dem Labor:

Die ICH-Richtlinie Q3C klassifiziert Lösungsmittelrückstände nach ihrer Toxizität. Für Lösungsmittel der Klasse 1 gelten so strenge Beschränkungen, dass Laboratorien zuverlässige Referenzstandards benötigen, um die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte zu bestätigen.

Artikelnummer

Name

CAS

Einheitsgröße

Methanol

67-56-1

5 × 1,2 ml, 20 ml

Ethanol, 190 Proof

64-17-5

5 × 1,2 ml

Dehydrierter Alkohol

64-17-5

5 × 1,2 ml