Erweiterte Standards für Restlösungsmittel
Für die Prüfung gemäß USP und ICH Q3C mittels GC und GC-MS sind nun Einzelstandards und maßgeschneiderte Mischungen erhältlich, die Methanol, Ethanol, Aceton, Acetonitril, Toluol und andere häufig überwachte Lösungsmittel enthalten.
Fakt aus dem Labor:
Die ICH-Richtlinie Q3C klassifiziert Lösungsmittelrückstände nach ihrer Toxizität. Für Lösungsmittel der Klasse 1 gelten so strenge Beschränkungen, dass Laboratorien zuverlässige Referenzstandards benötigen, um die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte zu bestätigen.